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   BGH, 25.10.2001 - 1 StR 200/01   

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https://dejure.org/2001,3158
BGH, 25.10.2001 - 1 StR 200/01 (https://dejure.org/2001,3158)
BGH, Entscheidung vom 25.10.2001 - 1 StR 200/01 (https://dejure.org/2001,3158)
BGH, Entscheidung vom 25. Oktober 2001 - 1 StR 200/01 (https://dejure.org/2001,3158)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Indizien tragen nicht bei Mord-Verurteilung

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Indizien tragen nicht bei Mord-Verurteilung

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Indizien tragen nicht bei Mord-Verurteilung

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 08.02.2000 - 5 StR 310/99

    Totschlag; Beweiswürdigung; Zweifelsgrundsatz; Überzeugungsbildung; Freispruch;

    Auszug aus BGH, 25.10.2001 - 1 StR 200/01
    Sollte der neue Tatrichter insoweit zu demselben Beweisergebnis gelangen, so wird er unter Berücksichtigung der sonstigen Beweisumstände zu erwägen haben, ob er jedenfalls eine nach dem Zweifelsgrundsatz denkbar mildeste Variante der Tatbeteiligung des Angeklagten feststellen kann (vgl. dazu BGH NStZ-RR 2000, 171).
  • BGH, 31.03.1999 - 5 StR 689/98

    Mord; Freispruch; Beweiswürdigung; Überzeugungsbildung; Widerlegte falsche

    Auszug aus BGH, 25.10.2001 - 1 StR 200/01
    c) Hinzu kommt, daß das Belastungsindiz eines vorab zurecht gelegten Alibis (vgl. BGH NStZ-RR 1999, 49; zum erlogenen Alibi vgl. BGH NStZ-RR 1998, 303; NStZ 1999, 423; StV 2001, 439) zusätzlicher Erörterung bedurfte.
  • BGH, 26.05.1999 - 3 StR 110/99

    Pflicht zur umfassenden Würdigung aller Beweismittel

    Auszug aus BGH, 25.10.2001 - 1 StR 200/01
    Diese Tatortspur hat das Landgericht nur unzureichend - auch nicht im Hinblick auf eine möglicherweise andere Art der Tatbeteiligung des Angeklagten - der hier gebotenen Gesamtschau (vgl. BGH StV 1996, 367; NStZ-RR 2000, 45; BGH, Urteil vom 23. Mai 2001 - 3 StR 17/01) unterzogen, wie der Aufbau der Beweiswürdigung zeigt.
  • BGH, 17.12.1993 - 2 StR 666/93

    Betäubungsmittel: unerlaubte Einfuhr - Mittäterschaft durch bloße körperliche

    Auszug aus BGH, 25.10.2001 - 1 StR 200/01
    War dem so, so konnte dieses erlogene Einlassungsverhalten hier durchaus als belastendes Indiz gewertet werden (vgl. BGHSt 41, 153, 156; BGH StV 1985, 356, 357; NStZ 1986, 325; NStZ 2000, 549; BGHR StPO § 261 Beweiskraft 3).
  • BGH, 27.06.1995 - 4 StR 264/95

    Beweiswürdigung - Indizien - Gesamtwürdigung - Glaubwürdigkeit - Zeugenaussage

    Auszug aus BGH, 25.10.2001 - 1 StR 200/01
    Diese Tatortspur hat das Landgericht nur unzureichend - auch nicht im Hinblick auf eine möglicherweise andere Art der Tatbeteiligung des Angeklagten - der hier gebotenen Gesamtschau (vgl. BGH StV 1996, 367; NStZ-RR 2000, 45; BGH, Urteil vom 23. Mai 2001 - 3 StR 17/01) unterzogen, wie der Aufbau der Beweiswürdigung zeigt.
  • BGH, 26.01.2000 - 1 StR 649/99

    Indizien tragen nicht bei Mord-Verurteilung

    Auszug aus BGH, 25.10.2001 - 1 StR 200/01
    Nach - wegen fehlerhafter Beweiswürdigung erfolgter - Aufhebung einer früheren - Verurteilung durch Senatsbeschluß vom 26. Januar 2000 (1 StR 649/99) und Zurückverweisung der Sache hat das Landgericht den Angeklagten erneut wegen Mordes in Tateinheit mit schwerem Raub mit Todesfolge zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt und die besondere Schwere der Schuld festgestellt.
  • BGH, 23.05.2001 - 3 StR 17/01

    Unzureichende Beweiswürdigung; Schwere Brandstiftung

    Auszug aus BGH, 25.10.2001 - 1 StR 200/01
    Diese Tatortspur hat das Landgericht nur unzureichend - auch nicht im Hinblick auf eine möglicherweise andere Art der Tatbeteiligung des Angeklagten - der hier gebotenen Gesamtschau (vgl. BGH StV 1996, 367; NStZ-RR 2000, 45; BGH, Urteil vom 23. Mai 2001 - 3 StR 17/01) unterzogen, wie der Aufbau der Beweiswürdigung zeigt.
  • BGH, 13.03.1985 - 3 StR 15/85

    Beweiswürdigung - Lügen des Angeklagten - Verwertung für Schuld - Zeugenbeweis -

  • BGH, 04.02.1998 - 2 StR 605/97

    Rüge unvorschriftsmäßiger Gerichtsbesetzung hinsichtlich der Wahl der Schöffen

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